Eckpunkte
Krautreporter steht für ein einfaches Prinzip: unabhängigen, werbefreien Journalismus im Internet zu ermöglichen – und zwar durch seine Leser. Das Krautreporter Magazin wird schon seit 2014 durch Abonnements seiner Leser finanziert. Um unsere Leser auch am Unternehmen Krautreporter beteiligen zu können, haben wir eine Genossenschaft gegründet und das Krautreporter-Magazin in die neue Genossenschaft eingebracht.
Geschäftsanteile
Ein Geschäftsanteil hat einen Nominalwert von 50,- Euro. Um Mitglied zu werden, müssen 5 Geschäftsanteile für zusammen 250,- Euro übernommen und eingezahlt werden (der sogenannte Pflichtanteil). Der Pflichtanteil kann in zehn gleichen Raten eingezahlt werden. Es ist möglich, weitere Geschäftsanteile zu übernehmen.
Das Krautreporter-Magazin
Seit seiner Gründung 2014 wurde das Krautreporter Magazin von der Krautreporter GmbH herausgegeben. Die Gesellschafter der GmbH (Sebastian Esser, Philipp Schwörbel und Alexander v. Streit) haben die Krautreporter Genossenschaft gegründet und ihre Anteile der Krautreporter GmbH mit sämtlichen Vermögensgegenständen und Geschäften, also insbesondere das Krautreporter Magazin, in die Genossenschaft eingebracht. Seit 27. Juni 2016 ist die Genossenschaft eingetragen und gibt das Magazin heraus.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder der Genossenschaft haben gleiche Rechte und Pflichten, die sie über die Generalversammlung wahrnehmen. Das heißt: Unabhängig von der Höhe ihrer Einlage hat jedes Mitglied nur eine Stimme. Die Generalversammlung bestimmt die Ausrichtung der Genossenschaft und wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt.
Die Haftung der Mitglieder ist – so ist es in der Satzung geregelt – auf die jeweilige Einlage beschränkt. Es gibt keine Nachschusspflicht.
Regelmäßige Zahlungen als Mitglied der Genossenschaft gibt es nicht, mit Ausnahme für das Abonnement des Krautreporter Magazins. Das Abo kann man aber auch als Mitglied der Genossenschaft jederzeit kündigen.
Erst mit Zulassung der Mitgliedschaft werden die Einlagen für die Geschäftsanteile fällig.
Rechte und Pflichten der Krautreporter-Autor:innen
Die Autoren und Mitarbeiter der Krautreporter-Genossenschaft haben einen besonderen Status innerhalb der Genossenschaft. In einer Mitarbeitendenversammlung wirken sie mit bei der redaktionellen Ausrichtung und bei der Bestimmung des Chefredakteurs oder der Chefredakteurin des Krautreporter Magazins. Der Versammlung der Mitarbeitenden steht bei der Bestellung einer Chefredakteurin oder eines Chefredakteurs ein Vetorecht zu. Durch diese besonderen Regelungen wird in besonderem Maße die redaktionelle Unabhängigkeit des Magazins gesichert.
Investition und Profitabilität
Die Genossenschaft soll und muss sich – wie jedes Unternehmen – mittelfristig aus den erwirtschafteten Erträgen finanzieren. Um den Fortbestand der Genossenschaft zu sichern, muss sie profitabel arbeiten. Langfristig ist es möglich (aber nicht garantiert), dass die Genossenschaft erwirtschaftete Gewinne im rechtlichen und satzungsgemäßen Rahmen an die Genossenschaftsmitglieder ausschüttet.
Weil aber gerade in den ersten Jahren der Genossenschaft wichtige Investitionen in das Krautreporter Magazin, die Crowdfunding-Plattform und weitere Projekte geplant sind, werden die eingezahlten Beiträge auf die Geschäftsanteile genutzt, um diese Investitionen zu finanzieren.