Häufige Fragen

 

Wie werde ich Mitglied der Krautreporter-Genossenschaft?

Mit einer Einlage von 250 Euro können Sie Mitglied der Genossenschaft werden, auch in zehn Raten zahlbar.  Als Anteilseigner:in und Mitglied der Krautreporter-Genossenschaft bestimmen Sie über die Zukunft und die Strategie des Unternehmens mit. Sie haben eine Stimme in der Generalversammlung und wählen den Aufsichtsrat, der den Vorstand bestellt. Sie werden Herausgeber:in eines digitalen Magazins.

 

Muss ich Geld nachschießen, falls Krautreporter in Schwierigkeiten gerät?

Nein. Eine Haftung besteht lediglich bis zur Höhe der gezeichneten Anteile, eine Nachschusspflicht gibt es nicht.

 

Krautreporter hat doch tausende Mitglieder. Warum braucht Ihr zusätzlich Geld?

Der tägliche Betrieb des Magazins ist durch die monatlichen Beiträge der Krautreporter-Mitglieder abgesichert. Wie jedes Unternehmen müssen wir aber investieren, um weiter wachsen zu können. Zum Beispiel, in dem wir unsere Webseite anpassen, neue Projekte entwickeln oder ab und zu eine aufwändige Recherche finanzieren – Maßnahmen, die uns neue Mitglieder und damit neue Umsätze bringen. Außerdem verfügen wir als junges Unternehmen nicht über Rücklagen. Das Kapital der Genossenschaft dient also neben neuen Investitionen auch der Absicherung des Geschäftsbetriebes.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Krautreporter-Mitglied und einem Genossenschaftsmitglied?

Krautreporter-Mitglieder bezahlen für Vorteile ihrer Mitgliedschaft monatlich mindestens sechs Euro, zum Beispiel für das Lesen exklusiver Beiträge, für das Nutzen von Audios, E-Books und den Besuch von Veranstaltungen. Als Genossenschafts-Mitglied werden Sie Teilhaber:in des Unternehmens – Ihnen gehört Krautreporter also zu einem Teil und Sie können über wichtige Fragen mitentscheiden.

 

Bin ich als Mitglied der Krautreporter-Genossenschaft auch Mitglied des Online-Magazins krautreporter.de?

Nein. Als Genossenschafts-Mitglied wird man Teilhaber:in des Unternehmens. Die Nutzung des Mitgliederbereichs bei krautreporter.de benötigt eine kostenpflichtige Mitgliedschaft beim Online-Magazin.

 

Besteht die Gefahr, dass Investor:innen über den Kauf von mehreren Anteilen eine Mehrheit bekommen?

Nein. Alle Mitglieder der Genossenschaft haben gleiche Rechte und Pflichten, die sie über die Generalversammlung wahrnehmen. Das heißt: Unabhängig von der Höhe seiner Einlage hat jedes Mitglied nur eine Stimme. Mehr Geld bedeutet also nicht mehr Einfluss. Ein ideales Modell für unabhängigen Journalismus und die, die ihn fördern wollen.

 

Kann ich meine Anteile zurückgeben? 

Sie können Ihre Beteiligung mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Dazu wird eine “Auseinandersetzungsguthaben” ermittelt – also festgestellt, welchen Wert Ihre Anteile zu diesem Zeitpunkt haben.

 

Kann ich meine Anteile aufstocken?

Genossenschafts-Mitglieder, die weitere Anteile erwerben wollen, können dies in unbegrenzter Höhe machen. Der entsprechende Antrag kann hier heruntergeladen werden (PDF). Der Vorstand der Genossenschaft muss allerdings jeder Aufstockung zustimmen.